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Zugsicherung Gleisverschlingung Gnesener Straße
#8
Die ausgeschilderte Geschwindigkeit richtet sich (üblicherweise) nach dem, was von der Gleisgeometrie her zulässig ist. 
An vielen Stellen ist keine Geschwindigkeit ausgeschildert, d.h. 70 km/h. Auf Überwegen, an denen die Stadtbahn am Straßenverkehr teilnimmt (kein Bahnübergang) gilt dennoch üblicherweise die Geschwindigkeit nach StVO.
Im Straßenverkehr ist auf Landstraßen auch regelmäßig Tempo 100 erlaubt, dennoch gibt es Stellen, wo langsamer gefahren werden muss, ohne dass es dafür ein Schild bedarf.
 
Normalerweise muss, nach den Dienstvorschriften, bei Fahrt auf Sicht innerhalb der Sichtweite angehalten werden können. Bei eingleisigen Abschnitten und Gleisverschlingungen ist dies logischerweise nicht ausreichend, da der entgegenkommende Zug auch fährt. Wenn jetzt beide Fahrzeuge nur innerhalb ihrer Sichtweite zum Stehen kommen, kann es bei Begegnungsverkehr zum Zusammenstoß kommen. Durch die 1/3 Regelung wird genau dies verhindert.
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RE: Zugsicherung Gleisverschlingung Gnesener Straße - von Manuel - 11. 04. 2023, 22:30

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