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Ansagen von ssb-Linien.de auf Youtube gefunden
#5
(22. 02. 2009, 22:50)noname schrieb: Hmm okay. Da magst du recht haben.

Zu 3.: Genau. Die SSB hat die Erlaubnis gegeben, die Ansagen auf AFu's Homepage zu veröffentlichen, nicht aber auf YouTube. Daher ist doch eigentlich nur die SSB in der Lage, die Verbreitung über YouTube zu verhindern? Schließlich sind die der Urheber, auch wenn AFu es aufgenommen hat...

So einfach ist das nicht: die SSB ist auch nicht der Urheber, sondern das Tonstudio, welches die ursprünglichen Aufnahmen erstellt hat. Nach deutschem Recht lassen sich Urheberrechte nicht übertragen, sondern nur Verwertungsrechte. Dann würde auch die SSB nichts unternehmen dürfen.

In dem Fall gibt es verschiedene Rechte an den Aufnahmen. Bei einer Weiterverbreitung müssen alle dazu zustimmen, nicht nur einer. Im Gegenzug reicht es, wenn nur einer seine Rechte verletzt sieht.

(22. 02. 2009, 22:50)noname schrieb: Das müsste doch im Prinzip das gleiche sein, wie wenn ich mit meinem Radio-Recorder ein Lied aufnehme, das gerade im Radio läuft. Durch das Aufnehmen habe ich noch lange nicht die Urheberrechte an dem Lied. Wenni ch jetzt das aufgenommene Lied (mit Erlaubnis) auf meiner Homepage veröffentliche, es jemand anders runterlädt und wieder rum auf einer anderen Homepage (ohne Erlaubnis) veröffentlicht, dann muss sich darum der Urheber kümmern... Auch wenn es sich um die gleiche Datei handelt, die ich aufgenommen habe.

Wer sagt das? Wenn der andere explizit angibt, daß die Datei Deine Aufnahme ist?
Was ist, wenn Du einen Mix aus verschiedenen Titeln machst, und von allen die Erlaubnis zur Veröffentlichung erhälst (kaufst). Nun veröffentlicht einer diesen (Deinen) Mix weiter. Meinst Du, Du dürftest nicht klagen, sondern nur die ursprünglichen Rechteinhaber?

Martin
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RE: Ansagen von ssb-Linien.de auf Youtube gefunden - von dt8.de - 23. 02. 2009, 00:26

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