Das Einfahren in mit den entsprechenden Schildern gekennzeichneten Fußgängerzonen ist nur mit Zusatzschild
(z.B.: "Lieferverkehr von... bis" / "Zufahrt zu [privaten] Stellplätzen frei" etc.) erlaubt.
An diesem Verbot ändern auch (evtl. alte) Bodenmarkierungen nichts.
(z.B.: "Lieferverkehr von... bis" / "Zufahrt zu [privaten] Stellplätzen frei" etc.) erlaubt.
An diesem Verbot ändern auch (evtl. alte) Bodenmarkierungen nichts.