10. 07. 2022, 08:20
Das war mir nicht ganz klar; laut https://www.stuttgart.de/rathaus/gemeind...tenrat.php ist es ein Unterausschuss des (beschließenden) Verwaltungsausschusses, und nicht unter den beratenden Ausschüssen gelistet.
Aber auch hier:
§ 41
Beratende Ausschüsse
(3) Für den Geschäftsgang der beratenden Ausschüsse gelten die Vorschriften der §§ 33, 34, 36 bis 38 und § 39 Abs. 5 Satz 2 und 3 entsprechend.
Aber auch hier:
§ 41
Beratende Ausschüsse
(3) Für den Geschäftsgang der beratenden Ausschüsse gelten die Vorschriften der §§ 33, 34, 36 bis 38 und § 39 Abs. 5 Satz 2 und 3 entsprechend.
„Bitte beachten Sie: Dies ist ein Eilzug!“