Ist es nicht so, dass man in der (Bahn-)Fahrschule lernt, als Fahrer besonderes achtsam zu sein,
wenn sich ein Fahrgast in spe mit (offensichtlichen) Einschränkungen auf dem Bahnsteig befindet ?
Sei es mit Blindenstock, Rollator, Rollstuhl - oder auch ein sichtlich Betrunkener ?
Und ist es nicht üblich und angeraten, dass vor Abfahrt - und/oder Zwangsschließen - ein zumindest kurzer Blick in den Rückspiegel stattfindet ?
wenn sich ein Fahrgast in spe mit (offensichtlichen) Einschränkungen auf dem Bahnsteig befindet ?
Sei es mit Blindenstock, Rollator, Rollstuhl - oder auch ein sichtlich Betrunkener ?
Und ist es nicht üblich und angeraten, dass vor Abfahrt - und/oder Zwangsschließen - ein zumindest kurzer Blick in den Rückspiegel stattfindet ?