04. 01. 2022, 13:44
Ich denke auch, dass "Schwarzfahren" als Ordnungswidrigkeit behandelt werden soll.
Dennoch fand ich den Beitrag von Böhmermann jedoch viel zu sehr in die Extrem-Kerbe schlagend. In der Theorie mag es möglich sein, dass ein ertappter Schwarzfahrer gleich beim ersten mal ins Gefängnis geht, aber die Praxis sieht dann doch ganz anders aus. Wenn ich mich richtig an den Beitrag erinnere wird bspw. nicht gesagt, dass die Verkehrsverbünde üblicherweise erst beim dritten Erwischen innerhalb von 2-3 Jahren überhaupt eine Strafanzeige erstatten. Das traf während meiner Zeit am Stuttgarter Amtsgericht für den VVS zu (heute wahrscheinlich auch noch) und auch für den HVV hier in Hamburg. Ob es dannach überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt ist auch unbestimmt, da manche Fälle schon im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Statt zu einer Hauptverhandlung gab es dann meistens einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe. Und wenn es dann doch zur Hauptverhandlung kommen sollte gibt es immer noch die Möglichkeit das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen oder man wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Bis es in solch einem Strafverfahren zu einer Haftstrafe (mit oder ohne Bewährung) kommt muss der Angeklagte schon diverse einschlägige Delikte begangen haben, also eher ein notorischer Schwarzfahrer sein.
Außerdem unterschied der Beitrag nach meiner Erinnerung nicht, ob sich die "Haft" auf eine Strafhaft oder auf eine zivilrechtliche Erzwingungshaft bezieht, wenn man das Ticket nicht bezahlen kann oder will.
Gruß aus Hamburg
Dennoch fand ich den Beitrag von Böhmermann jedoch viel zu sehr in die Extrem-Kerbe schlagend. In der Theorie mag es möglich sein, dass ein ertappter Schwarzfahrer gleich beim ersten mal ins Gefängnis geht, aber die Praxis sieht dann doch ganz anders aus. Wenn ich mich richtig an den Beitrag erinnere wird bspw. nicht gesagt, dass die Verkehrsverbünde üblicherweise erst beim dritten Erwischen innerhalb von 2-3 Jahren überhaupt eine Strafanzeige erstatten. Das traf während meiner Zeit am Stuttgarter Amtsgericht für den VVS zu (heute wahrscheinlich auch noch) und auch für den HVV hier in Hamburg. Ob es dannach überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt ist auch unbestimmt, da manche Fälle schon im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Statt zu einer Hauptverhandlung gab es dann meistens einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe. Und wenn es dann doch zur Hauptverhandlung kommen sollte gibt es immer noch die Möglichkeit das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen oder man wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Bis es in solch einem Strafverfahren zu einer Haftstrafe (mit oder ohne Bewährung) kommt muss der Angeklagte schon diverse einschlägige Delikte begangen haben, also eher ein notorischer Schwarzfahrer sein.
Außerdem unterschied der Beitrag nach meiner Erinnerung nicht, ob sich die "Haft" auf eine Strafhaft oder auf eine zivilrechtliche Erzwingungshaft bezieht, wenn man das Ticket nicht bezahlen kann oder will.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!