01. 02. 2009, 21:40
(01. 02. 2009, 14:46)henchen2410 schrieb: Habe spontan nur diese etwas veraltete Version gefunden:
http://www.pro-bahn.de/fakten/zbs/bwt.htm
Zitat von dort
"Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, sind Fahrscheine zum gewöhnlichen Fahrpreis bis zum ersten Haltebahnhof, den der Zug fahrplanmäßig ab 09.00 Uhr erreicht, zu lösen."
Damit zählt eindeutig der fahrplanmäßige Abfahrtszeitpunkt und nicht die tatsächliche Uhrzeit.
Klar, man kann ja auch nicht im vorhinein wissen wie sehr sich der Zug verspäten wird (es sei denn man sorgt selbst dafür).
Man nehme z.B. an man rechnet mit einer Verspätung von 5min und 1x ist der Zug pünktlich. Dann würde man schwarz fahren.
Also kein Beweiß, sondern nur logischer Menschenverstand.