24. 08. 2021, 19:59
(23. 08. 2021, 08:52)AlexB2507 schrieb: Wenn es kein Urheerecht gebe hätte die Stuttgarter Stadtbibliothek schon seit langer zeit gerne Sitzmöglichkeiten in dem unteren Freiraum geschaffen. Das möchte der Architekt aber nicht, da er den Raum frei von "Störungen" haben möchte.
Auch auf die Gefahr hin, noch weiter ins OT zu rutschen: hätte der Architekt dann nicht auch - notfalls gerichtlich - verhindern können, daß das Wasserbassin rund um die Stadtbibliothek, das ja entscheidend für eine "leichte" Außenwirkung des würfelförmigen Baus gewesen sein soll, von der Stadt einfach weggespart wurde?
Oder, wieder etwas näher am Thema: hat es auch mit diesem Umstand etwas zu tun, daß die Unterführung Vaihinger Straße inzwischen ihr drittes "Kleid" trägt, nach der betongrauen Anfangsphase von 1966 kam ja 1978 das Stelzig'sche "Polygon-Bunt" und - zufällig? - 25 Jahre später, also womöglich nach Ablauf von dessen Rechten, dann 2003 die heutige Gestaltung mit den Gittern und Glasdächern? Und könnte das auch heißen, daß wir uns bei den wegen ihrer Gestaltung teils liebgewonnenen, teils wohl auch verhaßten, aber fast allesamt ziemlich angejahrten offenen Hst'en der Talquerlinie aus den 1990ern demnächst auch auf etwas Neues ("zeitgemäßeres") gefaßt machen können / müssen?
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)