08. 07. 2021, 10:49
(08. 07. 2021, 06:08)glx schrieb:(07. 07. 2021, 23:01)dt8.de schrieb: Es muss aber auch das Kriterium erfüllt sein, dass Züge enden und beginnen können.Wie ist das definiert?
Am besten bitte auch eine neutrale Quelle angeben.
§ 4 Abs. 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO):
„Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, überholen, kreuzen oder wenden dürfen. Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im allgemeinen die Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen.“