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Werbungseinschränkung im Fernsehen durch die EU-Richtlinie
#4
(20. 01. 2009, 14:16)Ensign Joe schrieb: Die EU immer mit ihren Richtlinien... Ähm, mal 'ne dumme Frage: Wenn das RICHTlinien sind, wie kann man dagegen dann "verstoßen"?
Die Richtlinien lassen den Mitgliedsstaaten - im Gegensatz zu EU-Verordnungen - Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht. Gegen Richtlinien kann man also recht einfach verstoßen, nämlich in dem man Gesetzt macht, die sich außerhalb des von der RiLi vorgegebenen Rahmens bewegen. Außerdem gelten RiLis nicht unmittelbar, sondern müssen innerhalb einer in der RiLi festgelegten Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, gilt die RiLi unmittelbar.
Privatpersonen können nicht gegen Richlinen verstoßen, da diese nur an die Staaten (gut, komplex wird es jetzt bei Firmen, die dem Staat/Land/der Stadt gehören, aber das fürt jetzt doch zu weit) gerichtet sind.
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RE: Werbungseinschränkung im Fernsehen durch die EU-Richtlinie - von DasBa - 20. 01. 2009, 16:17

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