11. 02. 2021, 17:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11. 02. 2021, 17:16 von AlexB2507.)
Hallo zusammen,
In §30 der BOStrab (wo es um Tunnelanlagen geht) steht absolut nichts was Unterirdische niveaugleiche Einfädelungen und Gleisdreiecke für verboten erklärt. In Ludwigshafen gab es das (in dem berühmten stillgelegten Tunnel) auch einst, und in einer gewissen Weise am Ludwigshafener Hbf bis Heute. Ich kann mir nicht vorstellen, das sofern die Sicherheit mit z.B. Signalanlagen geregelt ist, etwas gegen eine niveaugleiche Lösung spricht. Die Kreuzungsfreie variante ist natürlich "edler" und erlaubt für eine etwas höhere Kapazität und Sicherheit.
VG Alex
In §30 der BOStrab (wo es um Tunnelanlagen geht) steht absolut nichts was Unterirdische niveaugleiche Einfädelungen und Gleisdreiecke für verboten erklärt. In Ludwigshafen gab es das (in dem berühmten stillgelegten Tunnel) auch einst, und in einer gewissen Weise am Ludwigshafener Hbf bis Heute. Ich kann mir nicht vorstellen, das sofern die Sicherheit mit z.B. Signalanlagen geregelt ist, etwas gegen eine niveaugleiche Lösung spricht. Die Kreuzungsfreie variante ist natürlich "edler" und erlaubt für eine etwas höhere Kapazität und Sicherheit.
VG Alex
Fährt ab auf GT4, DoT4, O307 und co.
Der offizielle SHB-Blog: shb-ev.com
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