20. 04. 2020, 07:15
(19. 04. 2020, 22:52)Jack Lanthyer schrieb: Jetzt stellt sich die Frage, warum eben das auf hingewiesene §2 Abs. 1, S. 2 nicht umgesetzt wurde? Es sollte zu bedenken geben, daß das Fahrpersonal befugt ist, den Wortlaut der Beförderungsbedingungen durchzusetzen.
Das wissen nicht alle. Wenn man sich so umhört unter dem Fahrpersonal gibt es zwar das Wort Beförderungsbedingungen, aber die meisten Kollegen gehen davon aus das diese nur besagen das jeder mitgenommen werden muss der einen Fahrschein hat.
Desweiteren spielt da auch die Angst eine Rolle, wenn man §2 Abs. 1, S.2 der VVS Beförderungsbedingungen umsetzt, das der Fahrer seinen Job verliert, weil sich die Fahrgäste die sich damit nicht beschäftigen, beschweren.
Grüße: Silvia Weiß