19. 11. 2019, 11:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19. 11. 2019, 17:23 von Andy0711.)
(18. 11. 2019, 18:22)dt8.de schrieb:(18. 11. 2019, 16:25)Andy0711 schrieb:(18. 11. 2019, 01:28)dt8.de schrieb:Soweit natürlich richtig; ich finde nur, dass das so einfach zu einfach wirkt.(17. 11. 2019, 20:18)automan schrieb: Auf welcher Rechtsgrundlage hätte denn das Land den Finanzierungsvertrag kündigen wollen?Eine Vertragskündigung benötigt keine Rechtsgrundlage. Wenn ein Vertragspartner einen Vertrag kündigen will, dann darf der das.
Eine Vertragskündigung benötigt zwar keine Rechtsgrundlage, sie kann aber umfangreiche Konsequenzen haben (z. B. Strafen oder andere Kosten). Daher kann die Grundlage durchaus eine entscheidende Rolle spielen, je nachdem wer sie gegenüber wem rechtfertigen muss.
Du hast den entscheidenden 2. Teil nicht mitzitiert. Eine Grundlage hätte es gegeben, das wäre der Ausgang der Volksabstimmung gewesen. Dass dadurch dann Kosten entstehen, habe ich explizit genannt.
Das ist aber keine Rechtsgrundlage. Eine Rechtgrundlage wäre berufen auf ein Gesetz, eine Klausel im Vertrag, nicht eingehaltene Vertragsbedingungen oder ähnliches. Das liegt hier nicht vor.
Der "entscheidende" zweite Teil war lediglich: "Hier hätte es sogar einen Grund gegeben" - von Kosten stand an dieser Stelle noch nichts. Da ein Grund durchaus subjektiv sein kann, bin ich darauf nicht eingegangen. Ich wollte keine sinnlose Diskussion starten, es aber auch nicht ganz so stehen lassen.
Nachtrag: Klar ging es weiter unten um die Kosten, aber da es in dem Beitrag um viele Themen in mehreren Zitaten ging, sah die Antwort zunächst abgeschlossen aus und nicht zusammenhängend mit dem nächsten Abschnitt. Ich habe den Zusammenhang nicht absichtlich übersehen, sondern während des Lesens schlichtweg nicht erwartet.