09. 09. 2019, 15:59
(08. 09. 2019, 16:35)dt8.de schrieb:(08. 09. 2019, 11:47)FoxMcLoud schrieb: So ein Fall, dass eine Senioren über einen Blindenleitstreifen stolpert wird schmerzensgeldtechnisch vielleicht zwischen 1000 und 3000€ liegen, wenn kein dauerhafter Schaden nachbleibt.
Warum überhaupt? Wenn der Blindenleitstreifen ordnungsgemäß ausgeführt war, sehe ich keinen Grund, warum es überhaupt Schmerzensgeld geben sollte.
In meinem Beitrag sollte eigentlich noch drinstehen, dass ein Schmerzensgeld in dem konkreten Fall nur dann anfällt, wenn der Blindenleitstreifen nicht den Vorschriften entspricht. Muss ich beim editieren irgendwo wieder rausgelöscht haben. Wenn die Seniorin über einen vorschriftsgemäßen und gut sichtbaren Blindenleitstreifen stolpert ist es zwar schade, aber Schmerzensgeld wird es dann wohl kaum geben.
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!