19. 06. 2019, 18:24
Interssant dazu noch: (Auszug Beförderungsbedingungen VVS 2019):
§ 11 Mitnahme von Sachen
(1) Ein Anspruch auf Mitnahme von Sachen besteht nicht.
Handgepäck und sonstige leicht tragbare und nicht sperrige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden können.
Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht,
dass auf Grund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.
Die Fahrgäste haben wegen der Unterbringung der Sachen die Anordnungen des Betriebspersonals zu befolgen.
§ 11 Mitnahme von Sachen
(1) Ein Anspruch auf Mitnahme von Sachen besteht nicht.
Handgepäck und sonstige leicht tragbare und nicht sperrige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden können.
Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht,
dass auf Grund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.
Die Fahrgäste haben wegen der Unterbringung der Sachen die Anordnungen des Betriebspersonals zu befolgen.