13. 11. 2008, 15:37
Für mich hört sich die Meldung reichlich alt an. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit gilt schon eine ganze Weile, auch in Stuttgart, und das TAV (die automatisch schließenden Türen) darf seit einigen Monaten nicht mehr angewendet werden, weswegen die 423er, wie die 420er, auf einigen Streckenabschnitten von einer weiteren Person begleitet werden müssen, da nicht alle Bahnsteige vom vorderen Führerstand aus komplett einsehbar sind.
Es ändert sich also gar nichts, solange nicht noch weitere Einschränkungen hinzu kommen.
Es ändert sich also gar nichts, solange nicht noch weitere Einschränkungen hinzu kommen.