18. 12. 2018, 23:42
(18. 12. 2018, 19:54)dt8.de schrieb:(18. 12. 2018, 13:59)AchterZwerg schrieb: Da wir einen neuen Lininenbetreiber bekommen (Fischle & Schlienz statt Dannenmann) die Frage, ist es dem neuen Busbetreiber freigestellt, ob er auf den neuen Linien zu bestimmten Zeiten einen bestimmten Bustypen einsetzt (z.B. Solobus oder Gelenkbus), oder gibt es da bestimmte Vorgaben?
Es ist vorgegeben, allerdings ist es erlaubt, ein größeres Fahrzeug einzusetzen.
Das ist bei einer normalen Ausschreibung natürlich richtig. Dort bestellt der Aufgabenträger expliziert die genauen Fahrten und Fahrzeugtypen.
Allerdings nicht bei einem eigenwirtschaftlichen Antrag, wie in RMK2!
Hier hat das Verkehrsunternehmen mehr Freiheiten. Zunächst sichert das Verkehrsunternehmen den Musterfahrplan zu; zugleich sagt es aber auch sinngemäß "die Kapazitäten werden an dem Bedarf angepasst". D.h. wenn Bedarf an höheren Kapazitäten besteht trägt er es eigenverantwortlich zusätzlich bei. Wenn an einer Stelle geringer Bedarf als erwartet besteht, kann hier auch ein Fahrzeugtausch veringert werden und ander Stelle wieder aufgefüllt werden.