18. 12. 2018, 00:35
(17. 12. 2018, 21:40)K.E. schrieb:(17. 12. 2018, 20:56)dt8.de schrieb: Sagen wir besser Eigenerbringung, denn es nach dem Wortlaut des PBefG §8a(3) ist es in dem Fall keine Vergabe.
Steht dort aber genau so drin. Direkte Vergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007.
Hast recht, allerdings steht es so nicht ganz drin: da steht Abs. 2 und 4. Hatte dabei die Wiederholung des 2-ers übersehen, der schon vorher bei der Eigenerbringung erwähnt war. Abs. 4 ist dagegen die Direktvergabe kleiner Lose ohne Ausschreibung.
In der VO steht auch drin, dass ein solches Unternehmen nicht zu 100% im Eigentum sein muß, sofern ein beherrschender Einfluß besteht. Allerdings hat man bei der Bogestra und der BSAG genau mit der Begründung ein Squeeze-Out der Kleinaktionäre gemacht und sich darauf berufen, das wäre von der VO so gefordert.
Also viel Interpretation und keine Rechtssicherheit.