09. 09. 2008, 20:25
Andy0711 schrieb:dt8.de schrieb:Stehen bei uns in der Betriebsvereinbarung. Das heißt aber nicht, daß man die auch bekommt, weil "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten". Und wenn die Klausel jeder hat, dann kann man Samstags gerne zusagen was man will ...In der Betriebsvereinbarung gibt's das bei uns nicht, aber ebenso sind Überstunden bei Handlungsbevollmächtigten sowieso auch "mit dem Gehalt" abgegolten, von daher stehen wir auf dem gleichen Stand. Versuch' mal werktags, ein Software-Update einzuspielen, bei dem für ein paar Stunden niemand arbeiten kann - da braucht man einfach ein paar Samstage und/oder Sonntage im Jahr, und wenn man Glück hat, kann man dafür mal früher gehen. Aber anderen geht es auch nicht besser, und daher muss ich auch noch frühzeitig ankündigen, wenn ich mal samstags den Betrieb lahmlege.
Bingo, dann haben wir ja wohl einen ähnlichen Job, auch was Wochenendarbeit und Überstundennichtausgleich angeht :-)
Nur bei uns haben alle IT-ler auch ohne Handlungsvollmacht die Klausel.
Andy0711 schrieb:Immerhin weiß ich, dass bei der "Bundesagentur für Arbeit" mein Job am ehesten als Betriebsinformatiker zu bezeichnen ist. Ist ja vielleicht auch was wert.
Bei mir trifft Consulting eher zu.