08. 09. 2008, 21:04
Hallo,
Schön wärs. Die Trinkgelder werden vom Finanzamt geschätzt und versteuert. Und wenn er weniger Trinkgeld erhält als das Finanzamt geschätzt hat, Pech für den Kellner. Versteuern muß er das geschätzte, nicht das wirkliche Trinkgeld.
Netto kann nicht verglichen werden, da die Steuerklassen, Freibeträge usw. bei jedem anders sind. Daher spricht man üblicherweise nur über Bruttogehälter, die jeder auf seine persönlichen Verhältnisse umrechnen muß.
Die Schichtzuschläge sind übrigens nicht immer steuerfrei, das ist gesetzlich ziemlich genau geregelt. Ich (nicht Stadtbahnfahrer) müsste z.B. meine Samstagszuschläge versteuern, erhielte ich welche.
A streetcar named desire schrieb:Der Durchschnittskellner verdient aber noch x Euro Trinkgeld steuerfrei,
Schön wärs. Die Trinkgelder werden vom Finanzamt geschätzt und versteuert. Und wenn er weniger Trinkgeld erhält als das Finanzamt geschätzt hat, Pech für den Kellner. Versteuern muß er das geschätzte, nicht das wirkliche Trinkgeld.
A streetcar named desire schrieb:der Stadtbahnfahrer y Euro Schichtzuschläge ebenfalls steuerfrei. Ich denke wirklich sinnvoll wäre ein Vergleich netto mit netto.
Netto kann nicht verglichen werden, da die Steuerklassen, Freibeträge usw. bei jedem anders sind. Daher spricht man üblicherweise nur über Bruttogehälter, die jeder auf seine persönlichen Verhältnisse umrechnen muß.
Die Schichtzuschläge sind übrigens nicht immer steuerfrei, das ist gesetzlich ziemlich genau geregelt. Ich (nicht Stadtbahnfahrer) müsste z.B. meine Samstagszuschläge versteuern, erhielte ich welche.