19. 12. 2017, 15:51
(19. 12. 2017, 09:33)Westler schrieb: In den Beschreibungen der Fahrscheine in den Beförderungsrichtlinien steht hiervon aber nichts. Es heißt lediglich (Einzelfahrschein u. 4er-Tickets) "in Richtung des Fahrzieles. Umsteigen und Unterbrechung erlaubt. Der Fahrausweis hat eine Gültigkeit von 3 Stunden". Zu deinem Beispiel: wenn ich erst Neckartor umsteige fahre ich trotzdem in Richtung Hedelfingen (also zum Fahrziel) und nicht wieder zu den Mineralbädern.
Mag sein, dass ich ich irre, aber m. E. liegt Dein Irrtum woanders: Wenn Du nicht am Stöckach aussteigst, dann fährst Du ZUM Neckartor nicht in Richtung auf Dein Fahrziel (Heldelfingen). Das ist dann das, was nicht erlaubt ist.
MfG
BW 76