21. 10. 2017, 13:01
(21. 10. 2017, 11:38)Karl_Rasur schrieb: Ich frage mich: Wie schafft man es, einen großen gelben Wagen zu übersehen?
Das habe ich mich auch schon sehr oft gefragt. Auch bei Dämmerung oder Nachts sind die Stadtbahnwagen ja eigentlich gut beleuchtet.
(21. 10. 2017, 11:38)Karl_Rasur schrieb: Für solche Verstöße wie illegalerweise wenden oder über Rot fahren mit dazugehörigem Unfall, sollten viel härter bestraft werden. Ich würde z.b. vorschlagen, dass der Verursacher sämtliche entstandenen Kosten alleine trägt. Vielleicht überlegen es sich einige mal, sich endlich an die Regeln zu halten.
Bitte nicht Straf- und Zivilrecht miteinander vermischen.
Eine "Bestrafung" wird für den PKW-Fahrer sicherlich stattfinden, da die Polizei ein Verfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr oder zumindest Sachbeschädigung einleiten wird. Ob der PKW-Fahrer dort für schuldig befunden wird und eine Geld- oder Haftstrafe leisten muss ist für die SSB jedoch unbedeutend.
Zivilrechtlich wird die SSB ihrer Versicherung den Schaden melden, und diese wird sich dann an die Versicherung des PKW-Fahrers wenden um den Schadensersatz zu bezahlen. Und diese Versicherung wird sich dann unmittelbar an den PKW-Fahrer wenden. Sollte es dann trotz klarer Beweislage immer noch Zahlungsunwilligkeit beim PKW-Fahrer/bei der Versicherung geben gibt es halt einen teuren Zivilprozess.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!