08. 10. 2017, 12:04
(05. 10. 2017, 10:20)glx schrieb:Zwischen Fahrbahnbegrenzungslinie und Fahrstreifenbegrenzungslinie besteht aber ein Unterschied!(04. 10. 2017, 20:48)dt8.de schrieb: Außerdem ist das Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie für Zufahrten zu einem Grundstück erlaubt.Das sagt die STVO (Zeile 68, Zeichen 295):
Zitat:3c) Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.
Die Fahrstreifenbegrenzungslinie trennt zwei Fahrstreifen voneinander, z.B. den Fahrstreifen des Gegenverkehrs; die Fahrbahnbegrenzungslinie trennt die Fahrbahn vom Seitenstreifen.
Das Zitat 3c) bezieht sich deshalb ausdrücklich nicht auf die Mittellinie!