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U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke
(05. 10. 2017, 10:20)glx schrieb:
(04. 10. 2017, 20:48)dt8.de schrieb: Außerdem ist das Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie für Zufahrten zu einem Grundstück erlaubt.
Das sagt die STVO (Zeile 68, Zeichen 295):
Zitat:3c) Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.
Zwischen Fahrbahnbegrenzungslinie und Fahrstreifenbegrenzungslinie besteht aber ein Unterschied!
Die Fahrstreifenbegrenzungslinie trennt zwei Fahrstreifen voneinander, z.B. den Fahrstreifen des Gegenverkehrs; die Fahrbahnbegrenzungslinie trennt die Fahrbahn vom Seitenstreifen.
Das Zitat 3c) bezieht sich deshalb ausdrücklich nicht auf die Mittellinie!
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Nachrichten in diesem Thema
56er - von Micha - 10. 04. 2016, 21:01
RE: 56er - von snowtrain - 10. 04. 2016, 21:12
RE: U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke - von c.s. - 08. 10. 2017, 12:04
[U12] Besichtigungsfahrt - von Micha - 12. 11. 2017, 14:09

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