07. 10. 2017, 05:53
(06. 10. 2017, 21:25)Peter K schrieb: Bitte seid so gut und verwechselt nicht die Begriffe. Barrierefreiheit hat nichts aber auch garnichts mit Radverkehr zu tun.
Der Bundesbehindertenbeauftraget schreibt:
Zitat:"Barrierefreiheit" bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche.
Dazu gehört meines Erachtens auch, dass ein Rollstuhlfahrer (Handbike) oder ein Gehbehinderter mit seinen Fahrrad einen Fahrrad einen Fahrradweg nutzen kann. Und stark Gehbehinderte muss man noch nicht mal an einen Spezialrad erkennen.
Absteigen ist für diese Personengruppe meist keine Option, daher würde eine Schiebestrecke (wie von dt8.de vorgeschlagen) diese Personen von der Nutzung ausschließen.
Inzwischen gibt es sogar mehrere Freizeitradwege die sich ausdrücklich als "barrierefrei" bezeichnen.