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U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke
(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Eine gute Verkehrsplanung erkennt aber auch Risiken und vermeidet sie dann auch durch entsprechende Verbote.
Ein mit 25km/h fahrendes Mofa ist dort kein Problem (da kein Verbotsschild) ein gleich schnelles oder schnelleres Fahrrad aber schon?
Sorry, aber das verstehe ich nicht.
Deiner Logik nach, müsste man Mofas also auch auf den Fußweg verbannen.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: ... wo aber wegen der Straßenführung und Unübersichtlichkeit anders (vorsichtiger) gefahren wird.
In Serpentinen aufwärts fahrende Radfahrer werden gerne auch mal ganu ohne auf den Gegenverkehr zu achten überholt.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: und gefühlt gibt es anteilsmäßig mehr Radfahrer die sich nicht an die Regeln halten als Autofahrer.
Klar, gerade in Stuttgart ist es oft gar nicht möglich legal durch die Stadt zu fahren. Inkonsequente Radverkehrsplanung schafft Kampfradler.
Je konequenter die Stadt bei der Radverkehrsplanung vorgeht, desto weniger Verkehrsverstöße kann man bei den Radfahrern feststellen. So zumindest meine Erfahrung.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Warum sollte es hier für Radfahrer immer und überall eine Berücksichtigung aller Typen geben? Gibt es doch für Autofahrer auch nicht.
Was für Autofahrertypen gibt es denn?

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Sonst fordere ich das auch für Autos (Stadtautobahn mit 100 km/h durch Stuttgart), und man würde mich zu Recht ... na ja.
Was hat das damit zu tun?
Ich fordere geeignete Wege und nicht mehr.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Und für Autos ist der Bedarf bestimmt höher als für Radfahrer.
Laut UBA sind etwa 50% aller Autofahrten unter 5km. Das sind Entfernungen wo auch der ÖPNV, oft noch nicht sinnvoll arbeitet (wenn man sich nicht gerade zufällig paralell zu einer Stadtbahnachse bewegt).
Will man also den Straßenverkehr in der Stadt reduzieren (oh, da klagt ja gerade einer) denn führt am Radverkehr kein Weg vorbei.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Sorry, aber die Radfahrer, die da unbedingt in der Löwentorstraße bergab fahren wollen, sind diejenigen, die ich als Kampfradler bezeichne.
Und ich bezeichne unbelehrbare Geisteradler als Kampfradler. Machen auch viele Kommunen.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Ist doch erlaubt
Der Wegabschnitt beginnt beim Foto. Da ist kein Schild.
Münzen wir das doch auf eine Situation beim Autofahren um:
Stell dir vor, du kommt von der K43032 und willst auf die B463.
Würden eventuelle Geschwindigkeiten oder Verbote die auf der K4302 galten automatisch auch auf der B463 gelten?

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: M.M.n. endet die Freigabe nicht, denn ich sehe (außer beim abbiegen nach rechts) kein entsprechendes Schild, welches die Erlaubnis der Benutzung wieder aufhebt.
Braucht man auch nicht, da allgemein Verboten. Siehe STVO.
Zitat:§1
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Fahrrad = Fahrzeug.
Ausnahmen nur bei andersweitiger Beschilderung.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Schon alleine die Logik, dass nach rechts ein Schild "nur für Fußgänger", nach links aber kein Schild steht, sagt, dass der Redfahrer nach links fahren soll.
Das Schild steht da, weil der Gehweg ab der Keuzung mit der Löwentorstraße für den Radverkehr freigegeben ist. Und das auch nur in Richtung bergauf.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Außerdem kann man immer noch absteigen und über die Straße schieben.
Das wäre nicht barrierefrei.
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56er - von Micha - 10. 04. 2016, 21:01
RE: 56er - von snowtrain - 10. 04. 2016, 21:12
RE: U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke - von glx - 06. 10. 2017, 19:30
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