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U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke
(04. 10. 2017, 20:01)glx schrieb: [Bild: 36788466164_61d729eae2_z.jpg]
ich habe mal ein Panorama von der Stelle gemacht, wo der Seitenweg in die Straße einmündet:
[*]Der nicht für den Radverkehr freigegebene Gehweg verbietet es mir nach links auf den Gehweg zu fahren

Da bin ich mir nicht sicher, denn von unten her kommend ist der Weg für Fahrräder freigegeben. Von oben her stellt sich mir die Frage, ob aus dem Weg herauskommend ein Schild für das Ende der Radbenutzung steht (auf dem Bild sehe ich keines). Auf dem Weg nach unten ist jedenfalls kein Schild, welches die vorherige Erlaubnis der Radnutzung aufhebt, während an der Stelle nach oben hin eben ein reines Fußwegschild kommt. Daher ist von der Logik nach (vorausgesetzt, kein anderes Schild da) der Radweg nach links fortgeführt (da nach rechts explizit nicht erlaubt).
Da das ein eigenständiger Weg ist (baulich von der Straße getrennt) kann hier auch nicht die Pflicht der Nutzung des rechten Gehwegs gelten.

(04. 10. 2017, 20:01)glx schrieb: [*]die durchgezogene Mittellinie verbietet es mir nach links auf die Fahrbahn zu fahren

Ist das so? Alle Regeln, die ich zu durchgezogenen Mittellinien gefunden habe, beziehen sich auf Fahrten auf Fahrbahnen parallel zu diesen Mittellinien. Das wäre hier als Radfahrer nicht der Fall.
Außerdem ist das Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie für Zufahrten zu einem Grundstück erlaubt.
Allerdings würde ich auf dem Gehweg weiterfahren, s.o..
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56er - von Micha - 10. 04. 2016, 21:01
RE: 56er - von snowtrain - 10. 04. 2016, 21:12
RE: U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke - von dt8.de - 04. 10. 2017, 20:48
[U12] Besichtigungsfahrt - von Micha - 12. 11. 2017, 14:09

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