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U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke
(03. 10. 2017, 23:27)glx schrieb:
(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: Ich gebe dir Recht es ist für Radfahrer unbequem, es ist aber auch nicht für Radfahrer gedacht sondern w.o. beschrieben nur als Fußwegverbindung.
Sicher?
Ich muss zugeben, dass ich da schon seit ein paar Monaten nicht mehr rumgekommen bin, aber das herumfahren um den Wall bedeutet dass der Radverkehr keine gesicherte Querungsmöglichkeit hat. Das recht aktuelle google-earth-Luftbild zeigt eine durchgezogene Linie. Damit wäre nur ein Abbiegen nach rechts erlaubt.

(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: Bei einem Straßenlängsgefälle >6% lassen sich die Forderungen halt nicht erfüllen.
Doch, durch die Wahl einer angemessenen Führungsform. Die 3% aus Tab 28 gelten ja nur für eine gemeinsamme Führung mit den Fußverkehr. Fährt man ein solches Gefälle einfach rollend hinab ist man schnell bei 40km/h. Das man mit solchen Geschwindigkeiten auf Fußwegen nichts verlohren hat ist glaube ich ersichtlich. Die ERA weißt im Kapitel 3.8 ja sogar darauf hin (Entwurfsgeschindigkeit über 30km/h) und empfielt ggf. den Verzicht von getrennten Radverkerkehrsanlagen aus Sicherheitsgründen, wenn die Entwurfs-V nicht gerücksichtigt werden kann.

Eine geeignete Führungsform an dieser Stelle wäre also z.B. die Führung des Radverkehrs auf einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn gewesen.
Da das Kind nun leider bereits in den Brunnen gefallen ist, sollte die Stadt Stuttgart zumindest das Radverbot auf der Löwentorstraße bergab aufheben (die Fahrbahn ist ja gerade und übersichtlich), ab der Schusterbahnbrücke muss der Radverkehr ja sowieso auch auf der Fahrbahn fahren, insbesondere wenn man unkompliziert weiter nach Hofen will.

(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: -es muss verhindert werden, dass z.Bsp. Kinder dort zu schnell in Richtung Kreuzung unterwegs sind.
Wie gesagt, hier wird schon allein durch die engen Kurven gebremst.
Ich kenne Schulradwege die von mehreren tausend Schülern befahren werden (ja, hier in der Region Stuttgart) und schnurgerade auf ampelgeregelte Kreuzungen zulaufen. Und mir ist nicht bekannt dass diese Kreuzungen irgendeine Unfallhäufungsstelle wären.

(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: Zum anderen ist die Radwegführung mit dem Radplaner abgestimmt und so genehmigt.
Das hat auch keiner bestritten Smile
Hallo GLX,

ich werde den Punkt mit dem Radverbot auf der Löwentorstraße an den Zuständigen so weitergeben. Beim Radweg ist es ja so wie du beschrieben hast, es ist eine gemeinsame Führung.

Den Punkt mit dem nicht gesicherten Überweg verstehe ich nicht. Der Radfahrer kommt nach umfahren des Walls an der gleichen Stelle an wie wenn er durch den Wall fahren würde. Schau mal bei Tante Google, dort ist die aktuelle Situation ganz gut zu sehen.

Peter
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56er - von Micha - 10. 04. 2016, 21:01
RE: 56er - von snowtrain - 10. 04. 2016, 21:12
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