04. 06. 2017, 12:56
(04. 06. 2017, 07:52)Salzäcker schrieb: Meine Aussage bezog sich auf Modelle direkt von der SSB verkauft.
Hier gibt es in N nur den 405. Und da anscheinend die SSB die Rechte daran hat baut kein anderer Hersteller zB den DT8 als (Klein-)serie.
Das finde ich als N-ler sshr schade. Insbesondere da der DT8 als vergleichsweise grosses Fahrzeug realisierbar sein sollte.
Keines der Fahrzeuge wurde von der SSB aufgelegt oder verkauft. Der Triebwagen und der O6600H sind Sonderserien vom Schweickhardt, der O405 ist von Trix.
Die SSB hat zwar u.U.(siehe unten) die Rechte am Aussehen der Fahrzeugen, allerdings gibt es da Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und des EuGH, dass bei verkleinerten Modellnachbildungen diese Rechte nicht geltend gemacht werden können (damals hatte Opel gegen einen Modellautohersteller geklagt und verloren).
Allerdings scheint das ganze trotz der Urteile noch nicht so ganz eindeutig zu sein, denn manche Hersteller bestehen weiter darauf, Lizenzen vergeben zu wollen. Aber eigentlich sollten diese nicht mehr erforderlich zu sein.
Im Straßenbahn-Bereich sehe ich da aber in dieser Hinsicht keine Probleme, denn es ging da nur um Markensymbole - das SSB-Logo könnte im Zweifelsfall weggelassen werden.
Das Problem bei N ist eher die zu geringe erwartete Auflage.
(04. 06. 2017, 08:52)GT6 schrieb: Schon klar. Ich persönlich würde mich über die "80er-Jahre" Variante ebenfalls freuen, schön wäre auch mal eine aufgedruckte, authentische (d. h. auch zur Wagennummer passende) Rumpfwerbung, schließlich gab's bisher ja "nur" "nackt" und Vollwerbung.
Das wird sehr wahrscheinlich nie kommen. Die Hersteller schrecken nämlich hier vor der Rechtslage zurück, weil (im Gegensatz zum Fahrzeug - siehe oben) die Rechtslage bei der Nachbildung der Werbung juristisch ungeklärt ist. Man könnte zwar annehmen, dass das selbe gelten müsste, aber welcher Kleinserienhersteller will/kann das vor Gericht ausfechten.
Insbesondere Red Bull tut sich da im Flugzeugmodellbau negativ hervor, allerdings sind alle bekannten Fälle auch vor dem BVerfG/EuGH-Urteil gewesen.
Soll heißen, seit dem Urteil hat sich in Fragen der Beschriftung noch keiner vor Gericht getraut, weil keiner abschätzen kann, wie es ausgeht.
Und welcher Hersteller von Kleinserienmodellen kann/will das leisten? Ich kann verstehen, dass da jeder die Finger von lässt.
Wenn Harmsen demnächst den END-Wagen mit Werbung bringt, dann war das möglich, weil hier der Rechteinhaber ausfindig gemacht werden konnte und seine Zustimmung gegeben hat.
Und bei reinen Decals (also ohne das Fahrzeug selber) sieht es wieder anders aus, da gelten die Urheberrechte der Werbung auf jeden Fall, Herstellung und Verkauf ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist also eher nicht möglich.
(04. 06. 2017, 08:52)GT6 schrieb: Im Übrigen könnte sich Halling auch um die DT8.4 - DT8.9 kümmern .
Hat doch schon Swedtram gemacht. Allerdings ist das letzte Modell mit für ca. 600 € über den Weg gelaufen. Das war mir dann zuviel, zumal das Aussehen nicht mit den Hallig-Modellen mithalten konnte.