29. 03. 2017, 11:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29. 03. 2017, 11:28 von Trainspotter D.)
Diese EU-Richtlinien (= Vergaberichtlinien) besagen
... Wenn sich ein kommunaler Anbieter nur innerhalb der Stadtgrenze bewegt und sich nicht an irgendwelchen Ausschreibungen beteiligt, dann darf es eine Direktvergabe an diesen kommunalen Anbieter geben. Dann braucht man nur die Direktvergabe ankündigen und anfragen, ob ein Anderer dieses kommunale Netz völlig ohne Zuschüsse selbst betreiben würde ...
Das war übrigens der Grund, warum die END letztendlich völlig liquidiert wurde (da musste die SSB wegen dieser Richtlinien ihre Anteile aufgeben und die anderen Anteilseigner wollten diese nicht übernehmen)
... Wenn sich ein kommunaler Anbieter nur innerhalb der Stadtgrenze bewegt und sich nicht an irgendwelchen Ausschreibungen beteiligt, dann darf es eine Direktvergabe an diesen kommunalen Anbieter geben. Dann braucht man nur die Direktvergabe ankündigen und anfragen, ob ein Anderer dieses kommunale Netz völlig ohne Zuschüsse selbst betreiben würde ...
Das war übrigens der Grund, warum die END letztendlich völlig liquidiert wurde (da musste die SSB wegen dieser Richtlinien ihre Anteile aufgeben und die anderen Anteilseigner wollten diese nicht übernehmen)