18. 07. 2016, 12:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18. 07. 2016, 12:07 von metalhead.)
(18. 07. 2016, 10:22)Seelbergbahner schrieb: Man kann ja durchaus mit der Stuttgarter Straßenbahn AG fahren. Aber die gelben Schienenfahrzeuge sind keine Straßenbahnen, sondern Stadtbahnen…
Die fahren doch eh alle nach BOStrab, selbst U-Bahnen. Alle sonstigen Unterscheidungen und Bezeichnungen dienen prinzipiell nur dem Marketing.
Das Produkt "Stadtbahn" zeichnet sich normalerweise durch Qualitätsmerkmale aus, wie z.B. meist eigene oder unabhängige Bahnkörper oder Barrierefreiheit aus, die Straßenbahnen normal nicht haben. Zur Abgrenzung nennt man das System heute Stadtbahn. Es gibt aber gar keine bindenden Festlegungen oder Richtlinien für diese Qualitätsmerkmale. Im Prinzip kann also jeder sein System Stadtbahn nennen, wenn er denn will. Wird ja auch oft gemacht. Siehe Ludwigsburg, wo man eigentlich eher ne Straßenbahn plant, es aber fleißig Stadtbahn nennt.
In Stuttgart wird das, was man im Allgemeinen als Qualitätsmerkmale einer Stadtbahn ansieht, im Großen und Ganzen erfüllt. Darum kann die SSB ihr Produkt auch berechtigt als Stadtbahn vermarkten, insbesondere als Abgrenzung zur früheren Straßenbahn.
Aber hier wird es immer dargestellt, als wäre es verbindlich festgeschrieben, dass das Stuttgarter System eine Stadtbahn ist und deshalb natürlich auch die Züge Stadtbahnen sein müssen. Rechtlich gilt aber einzig die BOStrab, die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen. Also haben wir in Stuttgart eben doch eine Straßenbahn, die eben allgemein anerkannte Qualitätsmerkmale erfüllt um berechtigt als Stadtbahn bezeichnet und beworben zu werden.