23. 02. 2016, 21:37
(20. 02. 2016, 00:40)98er schrieb: Das Problem - hatte ich heute genau so auf der 631 - wenn ich das Fahrrad mitfahren lasse und an einer späteren Haltestelle kommt jemand mit Kinderwagen oder ein Rollstuhlfahrer, dann ist für die nicht mehr genügend Platz. Aber für Kinderwägen oder Rollstuhlfahrer habe ich eine zwingende Beförderungspflicht.Respekt!
Ich habe der Lady heute gesagt, dass sie gern mitfahren kann - wenn aber wirklich einer der genannten Anspruchsberechtigten mit will, muss sie aussteigen.
Problem war wohl auch, dass sie eigentlich mit S 6 und S 60 von Leonberg nach Sindelfingen wollte - und die S-Bahn nicht fuhr.
War die letzte Abendtour - es kam kein KiWa oder Rolli und eine glückliche Dame, die sich am Rothbühl nochmal nett bedankte, war unaufwendig nach Hause gekommen.
So händele ich das, weil es für alles zig Gesetze gibt - aber auch noch den gesunden Menschenverstand.