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U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke
#46
Danke, genau diese Reaktion habe ich erwartet. Diese Antwort finde ich nur noch peinlich (ist jetzt nicht persönlich, sondern auf die SSB-Sichtweise bezogen). Es sind alle Eigenverantwortlich, jeder soll seine eigene Verantwortung übernehmen, und und und. Beim Lkw ist dann auch noch die Spedition Schuld, die den Fahrer so unter Druck setzt und so schlecht ausgewählt und ausgebildet hat.

Alle anderen.

Wenn aber plötzlich die SSB dran ist, dreht es sich um. Da war es der Baggerfahrer, auf den die SSB ja keinen Einfluss haben konnte. Warum ist ausgerechnet die SSB die einzige, die keine Verantwortung haben sollte? Ist die etwas besseres? Diese ist ebenso verantwortlich. Daher ist diese Antwort genau das: das Abdrücken vor der Verantwortung der SSB auf die Eigenverantwortung anderer, hier der Mitarbeiters. Warum soll der Mitarbeiter Eigenverantwortung übernehmen, wenn es der verantwortliche Auftraggeber auch nicht tut?

Im Gegenzug ist ja dann keiner mehr Verantwortlich, denn der Mitarbeiter wird die Verantwortung genauso weitergeben: Zeitdruck auf der Baustelle, wer hat die engen Termine gesetzt, der Chef hat keinem Mitarbeiter Pläne mit Leitungen gezeigt, möglicherweise auch Verständigungsprobleme usw.

Es sind auch hier wieder die anderen Schuld, weil diese unfähig sind. Und genau deshalb sind wir da, wo wir sind. Wir haben es nicht anders verdient. Weil die SSB zwar Eigenveranwortung aller anderen verlangt, selber aber ganz schnell alle Verantwortung von sich weist.

Verantwortung abdrücken statt selber zu übernehmen, darin sind alle ganz groß. Aber nicht darin, die Konsequenzen des eigenen Handelns anzuschätzen (das ist jetzt nicht persönlich gemeint, sondern allgemein - bei mir in der Firma läuft es genauso).
Wer billig einkauft, kann kein ausgebildetes Personal erwarten, auch wenn es im Vertrag mit dem Subunternehmer steht. Wer in den Vertrag 8 bis 17 Uhr schreibt, der muß eben um 20 Uhr noch 12 Stunden warten. Da hilft es dann auch nicht, über Vorgesetzte Druck aufzubauen. Dann steht die Sch.... halt 12 Stunden. Bin ich billig rangekommen.
Ich will nicht sagen, daß es hier so war. Aber Zeitdruck (und den gibt es hier) bewirkt dasselbe. Hauptsache der Termin Dez. 2016 ist nicht gefährdet, obwohl man schon hintendran war und jetzt aufholen muß.

Juristisch: Schäden gehören sehr wohl zur Verantwortung des Auftraggebers. Wenn die z.B. SSB oder das TBA die Baugenehmigung hat, dann sind sie auch für alles verantwortlich, was auf ihrer Baustelle und in Zusammenhang damit passiert. Im Nachgang dürfen sie sich gerne mit ihren Subunternehmern streiten. Gegenüber Geschädigten gilt der Verweis auf den Auftragnehmer nicht, die Verträge kennt der Geschädigte nämlich nicht, und hat auch keinen Einfluss darauf.

Als ich gebaut habe, musste ich auch für alles die Verantwortung übernehmen, obwohl ich keinerlei Einfluss auf irgendetwas hatte oder überhaupt nehmen konnte. Offiziell hätte ich sogar Zutrittsverbot auf der Baustelle gehabt. Nur die Verantwortung, die hatte ich. Und die Kosten für die dafür abzuschließende Versicherung ;-)
Daher braucht mir keiner mit dieser Ausrede kommen.

Und ja, ich weiß, was auf Baustellen passieren kann. Daher ist mir das, was gestern war relativ schnuppe, kommt halt vor.
Nur sollte das dann auch an anderer Stelle gelten.

Oder hätte ich jetzt gestern einen Heizungsersatzverkehr einrichten sollen, und die Rechnung dafür der SSB schicken, so wie es die SSB bei jedem Schienenersatzverkehr macht?

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RE: U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke - von dt8.de - 04. 03. 2015, 14:16
56er - von Micha - 10. 04. 2016, 21:01
RE: 56er - von snowtrain - 10. 04. 2016, 21:12
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