(25. 02. 2015, 09:59)Mario schrieb:(25. 02. 2015, 09:48)dt8.de schrieb: Und Sinn (aus Unternehmenssicht) macht das, wenn sich zum Jahreswechsel irgendwelche Regelungen oder Zuschüsse ändern.Wäre auch möglich, daß der Verkauf auf diese Weise bilanzwirksam im alten Jahr gebucht werden kann und damit das Jahresergebnis verbessert.
Eher nicht - als Kunde würde ich mich darauf nicht einlassen, nur damit der Hersteller das verbuchen kann.
Andererseits könnte es aber bei öffentlichen Kunden (das war ein öffentlicher Betrieb) wieder sein, daß das Budget in dem Jahr aufgebraucht/ausgegeben sein muß.
(25. 02. 2015, 15:25)A streetcar named desire schrieb: Zahlt man halt ein halbes Jahr lang unnötig Steuer und Versicherung?
Scheint so. Wobei bei öffentlichen Betrieben die Versicherung sowieso anders abgerechnet wird, und bei den Steuern weiß ich auch nicht, wie sich da das Spiel linke Tasche-rechte Tasche genau ausgewirkt hat.
Das war noch zu einer Zeit, als das EU-Wettbewerbsrecht noch kein echtes Thema war, aber dafür die GVFG-Zuschüsse ein Jahr früher schon etwas ausgemacht haben. Vor allem, falls es ein Zeitpunkt gewesen sein sollte, an dem sich da etwas geändert hat. (Z.B. Halbierung oder Wegfall der Zuschüsse im neuen Jahr oder ähnliches)