09. 12. 2014, 19:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09. 12. 2014, 19:57 von hopperpl.)
Der Bund "verabschiedet" nichts. Erst muss die Finanzierung stehen und sich alle einig sein. Anschließend läßt man sich vom Bund das Geld überweisen. Das geschieht automatisch, denn es gibt ein Gesetz dafür. Und in diesem Gesetz steh genauso bis wann es Gelder gibt und unter welchen Voraussetzungen. Sind diese nicht erfüllt, oder ist es zeitlich zu spät, dann gibt's kein Geld. Und da dies nicht überraschend kommt sondern Teil des Gesetzes ist, ergibt sich daraus genau die Finanzierung und den Finanzierungszeitraum. Der Bund hat außer als Geldgeber nichts mit dem Projekt zu tun.
Außer Du meinst ein Nachfolgegesetz, welches nach 2020 in Kraft treten soll und Finanzierungszuschüsse ermöglicht. Nun, vom Bund wird es kein neues mehr geben. Das kann man abhaken; hier wäre das Land gefragt. BaWü muss ein Nachfolgegesetz auf die Beine stellen und dies an Fördermittel durch den Bund koppeln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindever...ungsgesetz
Außer Du meinst ein Nachfolgegesetz, welches nach 2020 in Kraft treten soll und Finanzierungszuschüsse ermöglicht. Nun, vom Bund wird es kein neues mehr geben. Das kann man abhaken; hier wäre das Land gefragt. BaWü muss ein Nachfolgegesetz auf die Beine stellen und dies an Fördermittel durch den Bund koppeln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindever...ungsgesetz