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Wendemöglichkeiten
#6
(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Allerdings habe ich irgendwo etwas im Hinterkopf, daß eine Zugfahrt nur an einem Hauptsignal oder Streckenende enden dürfe.
Könnte natürlich sein, fällt mir persönlich allerdings schwer, das zu glauben. Wie wäre es dann z.B. an einem trapeztafelgesicherten Zwischenbahnhof einer Nebenstrecke ohne Hauptsignale? Dürfte eine Zugfahrt dann nur dort enden, wenn der Streckenabschnitt dahinter gesperrt wird, also - temporär - ein Streckenende vorliegt? Muß man dann zusätzlich noch zwischen Zugfahrt und Rangierfahrt unterscheiden, d.h. die eine darf an einer solchen Betriebsstelle nicht enden, die andere schon? Oder gibt es auch den umgekehrten Fall, daß ein und der selbe Zug auch ohne zu enden oder zu beginnen wenden kann, also schlicht nur die Fahrtrichtung wechselt?

(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Nur gibt es an der Nürnberger Straße (Auswärtsgleis) kein Ausfahrsignal in Richtung Untertürkheim, insoweit sehe ich da ein gewisses Problem, das als reguläre Zugfahrt durchzuführen. Vom Einwärtsgleis geht das nicht mangels Weichen.
Das war mir nicht ganz klar, ob es das entsprechende Ausfahrsignal gibt oder nicht, ich hätte es aufgrund der Gleislage aber gedacht.

(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Ist Nürnberger Straße eigentlich ein Haltepunkt oder eine Haltestelle?
Haltestellen:
Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.
Da bleibt aber auch die sonst so genaue Fahrdienstvorschrift etwas schwammig. Reicht für "örtliche Verbundenheit" die bloße geographische Nachbarschaft von Hp (Betriebsstelle A) und der entsprechenden Betriebsstelle B, die den Haltepunkt zur Haltestelle machen würde, oder muß da auch ein gewisser betrieblicher Zusammenhang bestehen? Immerhin gibt es ja - wie Du geschrieben hast - kein Ausfahrsignal von Nürnberger Straße stadtauswärts zur Verbindungskurve, also sind solche Zugfahrten regulär wohl eher nicht vorgesehen. Wenn nun die Verbindungskurve als Gleis des Bahnhofs Untertürkheim gilt, wäre sie auf jeden Fall eine andere Betriebsstelle und hätte mit Nürnberger Straße außer der benachbarten Lage wohl nichts zu tun. Dann müßte Nürnberger Straße ein Haltepunkt sein, sonst eine Haltestelle. Sollten allerdings die diversen Gleiswechsel vor und hinter Nürnberger Straße auch noch dort dazugehören, wäre die Station dann nicht bereits von sich aus ein Bahnhof?

(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Was ist dann der Unterschied zwischen Bahnhof und Haltestelle?
Die Frage ist ernst gemeint, denn eine Haltestelle hat ja min. eine Weiche und wäre ja dann ein Bahnhof - Züge enden und beginnen ist ja auch am Haltepunkt erlaubt. Rein aus dem Wortlaut der Vorschriften kann ich den Unterschied nicht erkennen.
Ich erkenne durchaus einen Unterschied, der ist allerdings eher tautologisch-wortklauberischer Natur: in einem Bahnhof dürfen Züge ausdrücklich auch wenden, überholen und kreuzen - die letzten beiden Fälle wären in einem Hp oder einer Hst wohl schwerlich möglich. Bei der Wende, die technisch u.U. auch in Hp und Hst möglich ist, wäre eben die bereits oben gestellte Frage, ob sie automatisch auch ein Enden / Beginnen eines Zuges darstellt. Dann müßte sie als unvermeidbare Begleiterscheinung wohl toleriert werden. Wenn nein, wäre diese spezielle Art von Wende tatsächlich nur im Bf erlaubt, in Hp und Hst aber verboten, außer der Zug ändert zusätzlich zur Fahrtrichtung rein formell auch Nummer und / oder Gattung Wink.
Zugegeben, das alles ist wohl ziemlich theoretisch.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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Wendemöglichkeiten - von Öpnv-Freak - 31. 10. 2014, 12:53
RE: Wendemöglichkeit nur Fellbach - von WN 26 - 01. 11. 2014, 14:24
RE: Wendemöglichkeit nur Fellbach - von dt8.de - 01. 11. 2014, 15:12
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RE: Wendemöglichkeiten - von modellbahner96 - 01. 11. 2014, 14:41

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