01. 11. 2014, 14:24
(01. 11. 2014, 11:19)modellbahner96 schrieb: ...die andern beiden Stationen sind nur Haltepunkte, dort darf kein Zug enden oder beginnen, also auch nicht wenden.Wie kommst Du denn darauf?
--> § 4 Abs. 8 EBO
Umgekehrt formuliert heißt das soviel wie: ein Zug darf an einem Hp praktisch alles tun, wozu keine Weiche erforderlich ist, denn diese ist per Definition eben nicht vorhanden. Ob Enden oder Wenden (was ein Triebwagen(-zug) dort also problemlos kann und auch dürfte) auch betrieblich bzw. signaltechnisch möglich oder fahrplanmäßig sinnvoll ist, interessiert die EBO an dieser Stelle nicht.
Allerdings sollte es keine Probleme bereiten, etwa von Nürnberger Straße stadtauswärts auf die Verbindungskurve nach UT zu gelangen, da diese ohnehin auf das S-Bahngleis mündet. Soweit ich in der Gockelmappe sehe, kommt man nur nicht direkt von der Verbindungskurve auf das S-Bahngleis Nürnberger Straße stadteinwärts.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)