24. 10. 2014, 21:45
(24. 10. 2014, 17:51)hopperpl schrieb: Artikel in ÜBuT sind nicht beschränkt. Ausgenommen sind nur persönliche Texte oder Texte über Mitarbeiter.
Das Urheberrecht gilt trotzdem, daher sind nur einzelne Zitate zulässig.
Die Uni-Bilbliothek in der Stadtmitte hat das ÜBuT auch, evtl. geht es dort weiter als 2008.