Eine 'Verhaltensstörung' ist und bleibt eine psychiatrische Diagnose!
Betrunkene Personen sind eben nicht i.e.S. verhaltensgestört, sondern aufgrund des Alkohols (vorübergehend)
in ihrer Handlungs,- rechtsfähigkeit und/oder Einsicht eingeschränkt.
Das ist ein wesentlicher Unterschied und somit ein Mißbrauch des Begriffes.
Betrunkene Personen sind eben nicht i.e.S. verhaltensgestört, sondern aufgrund des Alkohols (vorübergehend)
in ihrer Handlungs,- rechtsfähigkeit und/oder Einsicht eingeschränkt.
Das ist ein wesentlicher Unterschied und somit ein Mißbrauch des Begriffes.