26. 08. 2014, 00:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26. 08. 2014, 00:02 von Powerhaul.)
(25. 08. 2014, 21:35)Powerhaul schrieb:(25. 08. 2014, 07:50)vloppy schrieb:(24. 08. 2014, 20:17)Powerhaul schrieb:(23. 08. 2014, 12:58)hopperpl schrieb: Nix. Feuerwehreinsatz und Streckensperrung von Amts wegen angeordnet. Die Anweisung kam 19:05 Uhr.
Das gibt es nicht! Eine Behörde kann in diesem Fall keine Streckensperrung anordnen. Das ist einzig und alleine eine Sache für den Betriebsleiter nach BO-Strab.
Du solltest dir unbedingt einmal ein BO-Strab besorgen. Falls du finanziell klamm bist, die gibt es im Internet sogar zum kostenlosen Download! Da stehen Dinge drin, von denen du vermutlich noch nie etwas gehört hast.
Die Streckensperrung hat wohl andere Gründe gehabt! Aber welche?
So ein Quark. Feuerwehr und Polizei haben im rechtfertigenden Notstand (Feuer, Kriminalität etc.) zur Verhinderung weiteren (Personen-)schadens Weisungsbefugnis.
Das ist fundiertes Halbwissen und somit falsch!
Auszug aus der BO-Strab, man beachte die Bedeutung des Wortes "insgesamt" im §8 Abs1:
§ 8
Betriebsleiter
(1) Der Betriebsleiter ist für die sichere und ordnungsgemäße Betriebsführung insgesamt verantwortlich.
(2) Der Betriebsleiter hat zu den Vorschriften dieser Verordnung entsprechend den jeweiligen betrieblichen
Erfordernissen Dienstanweisungen für Betriebsbedienstete aufzustellen und ihre Einhaltung sicherzustellen.
(3) Der Betriebsleiter hat seine Dienstanweisungen der Technischen Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen.
(4) Der Betriebsleiter hat den Aufsichtsbehörden unverzüglich zu melden
1.
Unfälle, bei denen ein Mensch getötet oder schwer verletzt worden ist oder Betriebsanlagen oder Fahrzeuge
erheblich beschädigt worden sind,
2.
Betriebsvorkommnisse, die öffentliches Aufsehen erregen.
(5) Bei Gemeinschaftsverkehr obliegen die Berichtspflichten nach Absatz 4 dem für die jeweilige Strecke
verantwortlichen Betriebsleiter.
(6) Stellvertreter dürfen als Betriebsleiter außer in Notfällen nur nach schriftlicher Dienstübergabe tätig werden.
Falls du das nicht verstehst, oder verstehen willst, bleibt es dir frei, den VDV in Köln zu kontaktieren, oder dich zur Betriebsleiter-Ausbildung anmelden, die Teilnahmegebühr von 7000€ sind doch Peanuts für dich.
Hier kannst Du den VDV kontaktieren:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
Kamekestrasse 37 - 39
50672 Köln
Präsident: Jürgen Fenske
Hauptgeschäftsführer: Oliver Wolff
Vereinsregister-Nr. VR 4097 AG Köln
Telefon: 0221 57979-0
Mail: info@vdv.de
Umsatzsteuer-Ident-Nr. (DE814379852)
Wir sprechen hier von Bahnanlagen. Kein Feuerwehrmann wird die Bahnanlage betreten, wenn nicht der Fahrstrom abgeschaltet und die Fahrleitung geerdet ist.
Auch 750V Gleichstrom machen klein, schwarz, hässlich und schlecht riechend.
Bevor ich das jetzt noch vorkauen muss, hier¹ herunterladen , lesen und versuchen das Gelesene zu begreifen. Nürnberger Trichter kann ich nicht zur Verfügung stellen.
¹ http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...gesamt.pdf
Wenn das immer noch nicht reicht, einfach weitersterben.
EOD