25. 08. 2014, 07:50
(24. 08. 2014, 20:17)Powerhaul schrieb:(23. 08. 2014, 12:58)hopperpl schrieb: Nix. Feuerwehreinsatz und Streckensperrung von Amts wegen angeordnet. Die Anweisung kam 19:05 Uhr.
Das gibt es nicht! Eine Behörde kann in diesem Fall keine Streckensperrung anordnen. Das ist einzig und alleine eine Sache für den Betriebsleiter nach BO-Strab.
Du solltest dir unbedingt einmal ein BO-Strab besorgen. Falls du finanziell klamm bist, die gibt es im Internet sogar zum kostenlosen Download! Da stehen Dinge drin, von denen du vermutlich noch nie etwas gehört hast.
Die Streckensperrung hat wohl andere Gründe gehabt! Aber welche?
So ein Quark. Feuerwehr und Polizei haben im rechtfertigenden Notstand (Feuer, Kriminalität etc.) zur Verhinderung weiteren (Personen-)schadens Weisungsbefugnis.