Fahrkartenbenutzer schrieb:Die Schadensersatzpflicht dürfte vorallem aus der im Tarifvertrag festgelegten Friedenspflicht resultieren.
Nein, schlichter: weil nicht gearbeitet wurde (juristisch: §§ 280, 283, 614 BGB - daneben noch § 823 I BGB)
Edit: Besser gesagt, der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen, weil der Arbeitnehmer seine vertragliche Pflicht (=Arbeitsvertrag) zu arbeiten nicht erfüllt hat.
![[Bild: Stuttgart_21.jpg]](http://www.imgbox.de/users/Dani93/OePNV/Stuttgart_21.jpg)