05. 06. 2014, 12:40
(05. 06. 2014, 11:44)MB Citaro schrieb: Da die U6 ja nun auf die Gemarkung von LE gebaut wird ist sie dann nicht nach EU-Recht ausschreibungspflichtig? Zählt ja dann nicht mehr als Eigenerbringung seitens Stuttgart...,
Ist aber eine grenzüberschreitende Linie, die darf/muß ja zwangsläufig einem der beiden "Systeme" zugeordnet werden. Es kann ja nicht an der Stadtgrenze der Betreiber wechseln. Da der Großteil der Linie auf Stuttgarter Gebiet verläuft, sehe ich darin kein Problem.
Interessant wäre es erst bei einer Linie, die Stuttgart nicht berührt. Ob sich da bei einer Ausschreibung überhaupt ein anderer Bewerber außer der SSB finden würde?
Andere Konstrukte bei der SSB sind da viel kritischer, was die Zukunft betrifft. Zumindest bei den 30-er Buslinien, die Stuttgart nicht berühren, wird es spannend. Werden die ausgeschrieben, dann dürfte sich die SSB da wahrscheinlich nichteinmal direkt bewerben. Dafür könnte eine Eigenerbringung über die END im Rahmen des möglichen liegen.