06. 12. 2013, 14:16
(06. 12. 2013, 12:59)Trainspotter D schrieb: Anschließend wollte die Justiz den für die 423-Bauartzulassung zuständigen EBA-Mitarbeitern Jahre nach der Zulassung der 423 den Prozess machen nach dem Motto: "Das mit den Lichtschranken hättet Ihr schon damals bei der Bauartzulassung erkennen müssen."
(Das Ergebnis dieses Prozesses ist mir allerdings nicht bekannt)
... und seither fordert das EBA eben für jede einzelne Fahrzeug den Nachweis, dass es zum Zeitpunkt der Abnahme den dann aktuellsten Vorschriften entspricht.
Nicht ganz: die Lichtschranken der 423 entsprachen bei der Abnahme der 423 den zum damaligen Zeitpunkt gültigen Vorschriften. Wäre ja schlimm wenn nicht, und dann wäre die Anklage ja sogar gerechtfertigt. Die Anklage gab es dann obwohl alle Vorschriften erfüllt waren, nur weil jemand der Meinung war, die geforderten und genehmigten Anlagen wären nicht ausreichend gewesen.
Und damit begann die bis heute anhaltende Misere bei Fahrzeugzulassungen durch das EBA...