26. 11. 2013, 22:23
(26. 11. 2013, 21:03)Busfan 92 schrieb: Ich glaube das entscheidet der Werbeträger ob er die Kosten eines erneuten Klebens in Kauf nehmen möchte.
Wieso sollte der darüber entscheiden? Ich nehme an, du meinst den Werbe-Auftraggeber, und der kann sicherlich ziemlich wenig für "seine" zerrupfte Werbung. Eine Möglichkeit bei abgemachter Laufzeit wäre (falls im Interesse des Auftraggebers), die Laufzeit der Werbung entsprechend zu verlängern (z.B. 1/4 der Werbung fehlt (aktuell bei 3377/78 der Fall), dann wird die Laufzeit um 1/4 verlängert (z.B. 5 statt 4 Jahre) - natürlich ohne Zusatzkosten für den Kunden).
U9 Botnang - Hedelfingen (auch außerhalb der HVZ)