16. 10. 2013, 17:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16. 10. 2013, 17:32 von FoxMcLoud.)
(15. 10. 2013, 18:51)SSBaschdi Weiß schrieb: Das ist Dokumentenfälschung, und kann im schlimmsten Fall ein Besuch im Gefängnis bedeuten, und zwar für ein paar Jahre...
(15. 10. 2013, 19:50)dt8.de schrieb: Natürlich muß der Fahrgast dann mutig genug sein, das bis vor Gericht durchzuziehen, wenn das VU meint, ihn ein EBE abzuknöpfen zu wollen.
Vorsicht, das EBE ist Zivilrecht, die Anzeige wegen Urkundenfälschung ist Strafrecht. Zivilrechlich hast du ne Wahl, ob du gegen ein EBE vorgehen willst oder ob du es zähneknirschend zahlst. Die Beweisaufnahme wird aber ähnlich ablaufen wie im Strafverfahren. Strafrechtlich der Anzeige zu entgehen hast du kaum eine Möglichkeit, wenn die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingeht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob du willst oder nicht.
(16. 10. 2013, 16:44)hopperpl schrieb: Erstmal, alles was in #8 schon steht. Und selbst bei Vorsatz gibt es keine Freiheitsstrafe. Nicht einmal eine zur Bewährung ausgesetzt. Geldstrafe, mehr ist in solch einem "Bagatellfall" nicht drin. Ich bezweifel sogar, dass es zu einer Verurteilung mit Geldstrafe kommt. Geldstrafe muss von Geldbuße bzw. Ordnungsgelder unterschieden werden, welche selbstverständlich geleistet werden müssen.
§ 267 Urkundenfälschung

Da ist die Spanne von Freispruch über Verfahrenseinstellung ohne oder mit Auflagen (Geldbuße, Arbeitsstunden leisten...) bis zum Maximalschuldspruch schon recht groß und muss immer im konkreten Einzelfall geprüft werden.
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!