(11. 08. 2013, 17:33)hopperpl schrieb: Wenn man den Wagen mit dem Unimog vom Güterwagen ziehen muss und dann über Gleise ins HW zieht, dann ist ein Tieflader aber deutlich einfacher und praktischer.Etwa so lief es doch aber bis zum DT8.9 ab: der Flachwagen mit der aufgeladenen DT8-Hälfte wurde auf das Übergangsgleis rangiert, dann der halbe DT8 mittels mobiler Hebeanlage angehoben, der Flachwagen darunter weggezogen, der DT8 aufs Übergangsgleis abgelassen und schließlich (als Einzelhälften oder bereits kurzgekuppelt) mittels 2-Wege-Unimog in die HW gezogen. Wäre technisch sicher auch beim DT8.10 und den nachfolgenden Serien ohne große Probleme möglich gewesen. Der Flachwagen selbst, der ja sicher breiter als 2,65m ist, hätte natürlich bei einem etwaigen Weiterfahren / Weiterrollen spätestens am Wallgraben Probleme mit der Hochbahnsteigkante bekommen .
Zu Filderbahnzeiten bis 1981 war das noch anders, da gab es von dort bis Möhringen ja noch keine Hochbahnsteige. Interessant fände ich allerdings, wie man es bei den auch damals schon zahlreichen Weichen zwischen Vaihingen und Möhringen (bzw. früher auf dem gesamten oberen Filderbahnetz) geschafft hat, daß diese sowohl von GT4 als auch Eisenbahnwagen befahren werden konnten, ohne daß es Probleme mit den Radreifen oder Spurkränzen gab.
Was das rechtliche angeht: auch sonst sind Schleppfahrten von nicht EBO-zugelassenen Fahrzeugen, also z.B. nur rollfähigen (Dampf-)Lokomotiven oder Wagen ohne gültige Fristen, unter bestimmten Bedingungen ja durchaus möglich und werden auch durchgeführt. Kommt eher darauf an, ob es durch die eventuell notwendigen Auflagen (z.B. Sandwichzug, geringe Höchstgeschwindigkeit des Schleppzugverbandes, oder eben Wechselradsätze) nicht von vornherein volkommen unattraktiv ist.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)