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Wenn Kinder schwarzfahren ist die SSB machtlos
#26
(28. 06. 2013, 20:43)dt8.de schrieb: Eigentlich heißt da gar nichts, denn das ist die EVO, die gilt aber bei der SSB nicht. Bei der SSB gilt die VO-ABB, nach der kann bis zu 40 € verlangt werden.

Glücklicherweise gibt es Gesetzestexte sodass sich eine Diskussion i.S.v Haarspalterei erübrigt.

http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html

(28. 06. 2013, 20:43)dt8.de schrieb: Der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht ist Dir bekannt?
Auch der wird nämlich an die SSB maximal 40 € bezahlen. Mehr geht nicht.

Völlig irrelevant. Es geht nicht darum, dass die SSB mehr als 40 EUR bekommt, es geht ausschließlich darum, dass der "Schwarzfahrer" mehr als 40 EUR "Strafe" bezahlt. Wachgerüttelte Behörden lassen sich nämlich nach der Gebührenverordnung bezahlen. Und dort landen Wiederholungstäter.

(28. 06. 2013, 20:43)dt8.de schrieb: Immer nicht. Da Verkehrsbetriebe auch einen Kontraktionszwang (schonmal davon gehört?) haben, ist das nicht ganz einfach. Das ist der Grund, warum das so selten angewandt wird.
Das ist daher das letzte Mittel, wenn z.B. bei einem Wohnsitzlosen gar nichts zu holen ist.

Dieser Beförderungszwang trotz Hausverbots gilt nur, wenn eine Person keine Schulden beim Verkehrsunternehmen hat, bzw. keine Einigung mit dem Verkehrsunternehmen erzielt hat oder wollte. Bei mutwilliger Sachbeschädigung gibt es ebenfalls keinen Beförderungszwang. Auf richterliche Anweisung kann in diesen Fällen der Beförderungszwang dennoch durchgesetzt werden, allerdings hat dann das Gericht alle genau im Auge.

Beförderungszwang heißt eben nicht, dass ich Fahrzeuge und Anlagen beschädigen kann, Fahrgäste und Fahrer angreifen darf, und am Ende immer noch frei mit der Stadtbahn fahren darf. Falls ich mittellos bin, also rechtlich für Schäden nicht aufkommen kann.

Ein Hausverbot wäre hier Mittel zum Zweck, da dies das einzige Mittel gegen Wiederholungstäter ist. Wiederholungstäter, die mit Vorsatz handeln und dem Verkehrsunternehmen Schaden zufügen. Wer seine Monatskarte vergißt, der handelt nicht mit Vorsatz. Wer seine Monatskarte immer vergißt, der handelt sehr wohl mit Vorsatz. Dies hat der Gesetzgeber so festgelegt, aus gutem Grund. Hausverbote werden nur deswegen nicht erteilt, weil sie Geld kosten und der Großteil der durch Fahrgäste mutwillig verursachten Schäden durch Versicherungen besser bezahlt werden. Meiner Ansicht nach führt das aber nur zu mehr Schäden, den Fahrgäste mutwillig anrichten. Die ganze Schadensthematik führt aber über das Thema "Schwarzfahren" hinaus. Ich hatte das Stichwort Hausverbot im vorherigen Beitrag nur erwähnt, da ich dies als sinnvolles Mittel ansehe.
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RE: Wenn Kinder schwarzfahren ist die SSB machtlos - von hopperpl - 28. 06. 2013, 21:27

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