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Wenn Kinder schwarzfahren ist die SSB machtlos
#25
(28. 06. 2013, 19:04)hopperpl schrieb: Eigentlich heißt es "doppelter Fahrpreis, mindestens jedoch 40 EUR". Deswegen läßt sich kein Inflationsausgleich einrechnen.

Eigentlich heißt da gar nichts, denn das ist die EVO, die gilt aber bei der SSB nicht. Bei der SSB gilt die VO-ABB, nach der kann bis zu 40 € verlangt werden.

(28. 06. 2013, 19:04)hopperpl schrieb: Zumal, wer mehrfach keinen gültigen Fahrschein besitzt und diesen nicht bei der Kontrolle vorzeigen kann, der zahlt nicht nur 40 EUR.

Der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht ist Dir bekannt?
Auch der wird nämlich an die SSB maximal 40 € bezahlen. Mehr geht nicht.

Der Rest ist Strafrecht und hat mit der SSB nichts mehr zu tun. Das setzt jedoch Vorsatz voraus, und hat mit der vergessenen Fahrkarte, um die es hier ging, gar nichts zu tun.

(28. 06. 2013, 19:04)hopperpl schrieb: Verkehrsunternehmen haben aber immer das Recht, Hausverbote auszusprechen. Das wird viel zu selten angewendet.

Immer nicht. Da Verkehrsbetriebe auch einen Kontraktionszwang (schonmal davon gehört?) haben, ist das nicht ganz einfach. Das ist der Grund, warum das so selten angewandt wird.
Das ist daher das letzte Mittel, wenn z.B. bei einem Wohnsitzlosen gar nichts zu holen ist.

(28. 06. 2013, 19:04)hopperpl schrieb: Dabei geht es nicht darum, ständig sicherzustellen, ob jemandem ein Hausverbot erteilt wurde, sondern bei Wiederholungstätern hat man rechtlich ganz andere Möglichkeiten.

Die "rechtlichen Möglichkeiten" sind da ziemlich klein. Wenn derjenige mit Hausverbot sich eine Fahrkarte kauft, dann muß die SSB den befördern. Hausverbot hin oder her ....

(28. 06. 2013, 19:04)hopperpl schrieb: Die 40 EUR decken in keiner Weise die Kosten, die durch die Kontrollen entstehen.

Da habe ich von anderen Zahlen gehört. Das soll so ziemlich der wirtschaftlichste Bereich bei der SSB sein. Deswegen hat man da auch so aufgestockt(*)

(*) kann sein, daß das nach der Aufstockung durch den ZSD verschlechtert hat. Die doppelte Zahl Kontrollen bringt nämlich nicht doppelte Einnahmen durch EBE.
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RE: Wenn Kinder schwarzfahren ist die SSB machtlos - von dt8.de - 28. 06. 2013, 20:43

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