08. 05. 2013, 08:02
(07. 05. 2013, 21:51)Busfan 92 schrieb: Fluchtwege im yBrandfall oder bei einer panik???
Ich verweise mal auf Paragraph 31 BOStrab. Insbesondere auf Absatz 2 und allein daran scheitert ein regulärer Richtungswechsel mit Fahrgästen auf dem Kehrgleis. Die Kehranlage Albstr. War nach den kriterien ausgestattet.
Auf dem Wendegleis findet kein Fahrgastwechsel statt und somit ist es keine Haltestelle. Also §31 nicht anwendbar.
Bzgl. Fluchtwege ist es nichts anderes als wenn der Zug im Tunnel vor einem haltzeigenden Signal steht.