07. 05. 2013, 22:26
(07. 05. 2013, 21:51)Busfan 92 schrieb: Fluchtwege im yBrandfall oder bei einer panik???
Ich verweise mal auf Paragraph 31 BOStrab. Insbesondere auf Absatz 2 und allein daran scheitert ein regulärer Richtungswechsel mit Fahrgästen auf dem Kehrgleis. Die Kehranlage Albstr. War nach den kriterien ausgestattet.
Die Kehranlage müsste zur Not-Haltestelle umgebaut werden. Flucht genau wie in jeder anderen U-Haltestelle: neben den Gleisen entweder zur Waldau oder wahrscheinlicher zur Ruhbank. Mit Ausschilderung kein Problem.
U9 Botnang - Hedelfingen (auch außerhalb der HVZ)